Ist Kratom legal? Deutschland & Europa im Überblick 2026
23 March 2026
Zuletzt aktualisiert: 18. Oktober 2026
Ist Kratom legal? Die kurze Antwort
Deutschland: Kratom ist nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gelistet und fällt auch nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Kratom ist in Deutschland aber weder als Lebensmittel noch als Arzneimittel zugelassen und wird deshalb als botanischer Rohstoff verkauft, nicht zum Verzehr.
Europa: Ein einheitliches EU-Gesetz zu Kratom gibt es nicht; jedes Land regelt es selbst. In Ländern wie Frankreich, Italien, Polen und Schweden ist Kratom verboten.
In diesem Ratgeber
- Kratom in Deutschland: die Rechtslage
- Kratom in Europa: Rechtslage nach Ländern
- Warum Kratom „nicht zum Verzehr“ verkauft wird
- Aktuelle Entwicklungen
- Einfuhr und Zoll in Europa
- Kratom in Deutschland kaufen
- So prüfen Sie die Rechtslage
- Häufige Fragen
- Quellen
Kratom in Deutschland: die Rechtslage
Kratom (Mitragyna speciosa) ist derzeit nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgeführt und wird auch nicht vom Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erfasst.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich jedoch öffentlich warnend zu Kratom geäußert, und Kratom ist weder nach deutschem noch nach EU-Recht als Lebensmittel oder Arzneimittel zugelassen. Genau deshalb wird Kratom als botanischer Rohstoff verkauft und nicht zum Verzehr.
Alles zu Bestellung und Lieferung lesen Sie in unserem Ratgeber Kratom in Deutschland kaufen.
Kratom in Europa: Rechtslage nach Ländern
Weil es keine einheitliche EU-Regelung gibt, unterscheiden sich die Kratom-Gesetze von Land zu Land deutlich: Was in einem Land legal ist, kann im Nachbarland verboten sein. Die Tabelle zeigt den Status in den Ländern, die wir abdecken, jeweils mit Link zu einer amtlichen Quelle.
- Nicht kontrolliert: Kratom ist nicht als kontrollierte Substanz gelistet. Als Lebensmittel oder zum Verzehr darf es trotzdem nicht verkauft werden.
- Eingeschränkt: Der Verkauf ist verboten, der Besitz ist aber keine Straftat.
- Verboten: Kratom ist illegal oder streng kontrolliert, oft als Betäubungsmittel oder psychoaktive Substanz.
| Land | Status | Hinweis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Belgien | Verboten | – | RASFF 581877 |
| Bulgarien | Verboten | – | Ministry of Health |
| Dänemark | Verboten | – | Lægemiddelstyrelsen |
| Deutschland | Nicht kontrolliert | Nicht im BtMG gelistet; Verkauf nicht zum Verzehr | BtMG |
| Estland | Verboten | – | Riigi Teataja |
| Frankreich | Verboten | In die Liste der eingestuften Stoffe aufgenommen | ANSM |
| Italien | Verboten | – | Gazzetta Ufficiale |
| Kroatien | Verboten | – | Narodne novine 13/2019 |
| Lettland | Verboten | – | Likumi.lv |
| Litauen | Verboten | – | e-Seimas |
| Luxemburg | Verboten | – | Legilux |
| Malta | Nicht ausdrücklich kontrolliert | – | Cap. 101 |
| Niederlande | Nicht kontrolliert | Nicht im Opiumgesetz gelistet | Opiumwet |
| Österreich | Nicht kontrolliert | – | SMG (RIS) |
| Polen | Verboten | – | ISAP |
| Portugal | Eingeschränkt | Verkauf verboten, Besitz entkriminalisiert | Portaria 154/2013 |
| Rumänien | Verboten | – | OUG 6/2010 |
| Schweden | Verboten | 2025 als Betäubungsmittel eingestuft | Regeringen |
| Slowakei | Verboten | – | Slov-Lex |
| Slowenien | Verboten | – | Uradni list 4/2019 |
| Spanien | Nicht kontrolliert | Nicht als kontrollierte Substanz gelistet; Besitz zum Eigengebrauch ist keine Straftat | BOE |
| Ungarn | Nicht kontrolliert | Keine besonderen Beschränkungen | 66/2012 Korm. rendelet |
| Zypern | Verboten | – | Official Gazette 144/2021 |
| Außerhalb der EU | |||
| Albanien | Nicht kontrolliert | – | UNODC SHERLOC |
| Bosnien und Herzegowina | Nicht kontrolliert | Keine Gesetze speziell zu Kratom | UNODC SHERLOC |
| Nordmazedonien | Nicht kontrolliert | – | UNODC SHERLOC |
| Schweiz | Verboten | – | Swissmedic |
| Serbien | Verboten | – | Službeni glasnik |
| Vereinigtes Königreich | Eingeschränkt | Verkauf, Abgabe und Einfuhr sind strafbar, Besitz nicht | legislation.gov.uk |
Tschechien, Finnland, Griechenland und Irland sind nicht in der Tabelle. Im Vereinigten Königreich ist es seit 2016 nach dem Psychoactive Substances Act strafbar, Kratom zu verkaufen, abzugeben oder einzuführen; der Besitz ist nicht strafbar. Die Regeln für Verkauf, Einfuhr und Besitz können sich ohne Vorankündigung ändern.
Warum Kratom „nicht zum Verzehr“ verkauft wird
Kratom wurde nie nach der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 zugelassen. Es darf daher nirgends in der EU als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder sonst zum menschlichen Verzehr verkauft oder beworben werden, auch nicht in Ländern, in denen es keine kontrollierte Substanz ist.
Deshalb wird Kratom in Europa als botanischer Rohstoff verkauft. Kratomvia verkauft Kratom ausschließlich als Rohstoff für handwerkliche Zwecke, wie in unseren AGB beschrieben; es ist in der Europäischen Union nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt, zugelassen oder genehmigt.
Aktuelle Entwicklungen
- Deutschland: Das BfArM hat sich öffentlich warnend zu Kratom geäußert. Im BtMG ist Kratom weiterhin nicht gelistet.
- EU: Ein EU-weites Verbot gibt es nicht, die Durchsetzung wird aber über die Novel-Food-Regeln strenger, nicht über neue Drogengesetze.
- Niederlande: Im Juni 2025 bestätigte das niederländische Berufungsgericht für Handel und Industrie (CBb) die Entscheidung der Lebensmittelbehörde NVWA, eine große Kratom-Importsendung festzuhalten.
Einfuhr und Zoll in Europa
Auch innerhalb Europas können grenzüberschreitende Kratom-Sendungen je nach nationalem Recht eingeschränkt sein:
- Zollbehörden können Pakete kontrollieren oder beschlagnahmen, wenn Vorschriften nicht eingehalten werden.
- Eine Sendung aus einem Land, in dem Kratom legal ist, in ein Land, in dem es verboten ist, kann zur Beschlagnahme oder zu Strafen führen.
- Maßgeblich ist das Recht des Ziellandes, nicht das des Versandlandes.
- Bestellungen nach Deutschland werden direkt aus Spanien verschickt; es gibt also keine Einfuhrverzollung und keine Zollgebühren.
Mehr dazu in unserem Ratgeber Kratom und Zoll in der EU.
Kratom in Deutschland kaufen: laborgeprüft und nachprüfbar
- Unabhängige Laborprüfung jeder Charge: Bevor eine Charge in den Verkauf geht, wird sie von einem unabhängigen, akkreditierten Labor auf Alkaloide, Schwermetalle und Mikrobiologie geprüft. Jede Charge wird einzeln getestet; eine Charge, die unsere Grenzwerte nicht erfüllt, wird abgelehnt und nie angeboten.
- Analysezertifikate zum Download: Das Analysezertifikat jeder Charge finden Sie auf unserer Seite mit den Laborberichten. Wie Sie es lesen, erklärt unser Ratgeber zum Kratom-Analysezertifikat.
- Eine Sorte, vier Aderfarben: Maeng-Da-Kratompulver in Rot, Grün, Weiß und Gelb, in Packungen zu 100 g, 250 g, 500 g und 1000 g ab 14,90 €.
- Versand aus Spanien nach Deutschland: Bestellungen, die an einem Werktag vor 15:00 Uhr eingehen, werden in der Regel noch am selben Tag verschickt. DHL braucht 2–5 Werktage, UPS Express 1–2 Werktage ab Versand, jeweils mit Sendungsverfolgung und neutraler Außenverpackung. Details auf unserer Versandseite.
- Nur für Erwachsene, für handwerkliche Zwecke: Wir verkaufen nur an Personen ab 18 Jahren, als botanischen Rohstoff für handwerkliche Zwecke, wie in unseren AGB festgelegt.
Laborgeprüftes Maeng-Da-Kratom ansehen oder nachlesen, wie Sie die Qualität von Kratom anhand von Labortests beurteilen.
So prüfen Sie die Rechtslage
- Suchen Sie in der amtlichen Gesetzesdatenbank nach „Kratom“, „Mitragyna speciosa“ und „Mitragynin“. Die Links in unserer Tabelle führen direkt zu diesen Quellen.
- Prüfen Sie, was Arzneimittel- und Lebensmittelbehörden zu Kratom sagen, in Deutschland etwa das BfArM.
- Wenn Sie aus einem anderen Land bestellen, lesen Sie die Hinweise Ihrer Zollbehörde zur Einfuhr.
- Achten Sie auf das Datum jeder Quelle: Gesetze können sich ohne Vorankündigung ändern.
- Im Zweifel fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
Keine Rechtsberatung: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information, zuletzt aktualisiert am 18. Oktober 2026. Wir können keine Rechtsberatung geben, und Gesetze sowie ihre Durchsetzung können sich ohne Vorankündigung ändern. Unsere Produkte werden ausschließlich als botanische Rohstoffe für handwerkliche Zwecke verkauft, wie in unseren AGB beschrieben, und nur an Personen ab 18 Jahren.
Häufige Fragen
Ist Kratom in Deutschland legal?
Kratom ist nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gelistet und fällt auch nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Es ist aber weder als Lebensmittel noch als Arzneimittel zugelassen und wird deshalb nicht zum Verzehr verkauft.
Kann ich Kratom in Deutschland kaufen?
Ja. Kratom wird in Deutschland als botanischer Rohstoff verkauft, nicht zum Verzehr. Kratomvia liefert laborgeprüftes Maeng-Da-Kratom aus Spanien nach Deutschland.
Ist Kratom in der EU legal?
Ein einheitliches EU-Gesetz zu Kratom gibt es nicht; jedes Land regelt es selbst. In Ländern wie Frankreich, Italien, Polen und Schweden ist Kratom verboten. Nach der EU-Novel-Food-Verordnung wurde Kratom nie zugelassen, daher darf es in der EU nirgends als Lebensmittel oder zum Verzehr verkauft werden.
In welchen europäischen Ländern ist Kratom verboten?
Verboten oder streng kontrolliert ist Kratom in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien und Zypern. In Portugal ist der Verkauf verboten, der Besitz aber entkriminalisiert.
Darf ich mit Kratom reisen?
Prüfen Sie vorher die Regeln aller Länder auf Ihrer Route. Wer Kratom in ein Land bringt, in dem es verboten ist, riskiert Beschlagnahme oder Strafen; maßgeblich ist das Recht des Einreiselandes, nicht das des Ausreiselandes.
Fällt bei einer Bestellung aus Spanien Zoll an?
Nein. Bestellungen in EU-Länder werden direkt aus Spanien verschickt; es gibt also keine Einfuhrverzollung und keine Zollgebühren.
Quellen
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG), gesetze-im-internet.de.
- BfArM warnt vor der Anwendung von Kratom, BfArM, 1. Juli 2025.
- Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel, EUR-Lex.
- ECLI:NL:CBB:2025:340, CBb, 24. Juni 2025.
- Kratom legal status in Europe, European Kratom Alliance, Mai 2026.
- Die in der Tabelle verlinkten nationalen Quellen.